Compliance

 

Die Verantwortung unseres Unternehmens ist in den letzten Jahren stark gewachsen und wir stehen auch in der Zukunft vor großen Herausforderungen. Dabei spielen Rechtsfragen in unseren Geschäftsprozessen eine zunehmend wichtige Rolle. SÜDPACK hat deshalb gruppenweite Compliance-Richtlinien formuliert und verabschiedet, die dem Unternehmen dabei helfen sollen, Rechtsrisiken zu vermeiden und seiner Verantwortung gegenüber den Kunden, Behörden und auch der breiten Öffentlichkeit noch besser gerecht zu werden.

Zur Überwachung des geltenden Rechts dient das Rechtskataster. Aufgrund der sich ständig ändernden ethischen und rechtlichen globalen Anforderungen findet eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Compliance­-Richtlinien und der damit verbundenen Unternehmensvorgaben statt. Hierzu ist die Einführung eines Compliance-­Management-Systems geplant, das gegebenenfalls zertifiziert werden soll.

Die Einhaltung der Compliance-Richtlinien wird im Rahmen des jährlichen Management-Reviews durch die Geschäftsführung bewertet. Das gruppenweite Compliance-Management liegt in der Verantwortung des kaufmännischen Leiters, der auch als Compliance-Manager eingesetzt ist.

Die Schulung der Mitarbeitenden zum Thema Compliance erfolgt im Rahmen der verpflichtenden Jahresschulung, die als E-Learning zur Verfügung steht. Für Mitarbeitende, die eine Entscheidungsbefugnis im Kontakt mit externen Stakeholdern besitzen, ist zusätzlich mindestens einmal jährlich eine weitere detailliertere Compliance­-Schulung verpflichtend. In den Schulungen wird unter anderem das korrekte Verhalten gegenüber interessierten Parteien (Behörden, NGOs, Kunden etc.) aufgezeigt.

Verhaltenscodex

Unser Verhaltenscodex soll uns dabei helfen, im Tagesgeschäft, bei strategischen Überlegungen sowie bei Entscheidungsprozessen auftretende ethische und rechtliche Fragen richtig und angemessen zu beantworten. Falls es regionale Gegebenheiten erfordern, ergänzen lokale Standards den Verhaltenscodex. Unser Anspruch, alle Geschäfte in ethisch und rechtlich einwandfreier Weise zu tätigen, ist untrennbar verbunden mit der Art, wie wir uns in unserer täglichen Arbeit verhalten.

Wir erwarten von allen Mitarbeitenden ohne Ausnahme, dass sie neben internen Regeln selbstverständlich auch alle Gesetze befolgen, Interessenkonflikte vermeiden, die Vermögenswerte unseres Unternehmens schützen und auf der Grundlage unserer westlich geprägten Ethik und der europäischen Rechtskultur auch die Sitten, Traditionen und gesellschaftlichen Werte der jeweiligen Länder und Kulturkreise, in denen wir Geschäfte tätigen, berücksichtigen. Vor und während des Berichtszeitraums wurden keine Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder freiwillige Selbstverpflichtungen verzeichnet.

Beachtung geltenden Rechts und gesellschaftlicher Normen

Bei SÜDPACK wird geltendes Recht eingehalten. Dies fordern wir auch von unseren Geschäftspartnern ein. In der Compliance Richtlinie sind daher Grundsätze festgeschrieben, die im Umgang mit Kollegen, Kunden, Lieferanten, anderen Unternehmen, Mitbewerbern, Verbänden und Behörden gelten. Sie sollen helfen, Verhaltensanforderungen in ausgewählten Bereichen auf die tägliche Arbeit zu übertragen. Die Rechtsordnung als Quelle von Verhaltensanforderungen wird durch ethische Grundsätze ergänzt. Ethik beschreibt dabei den gesell­schaftlichen Grundkonsens gegenüber Werten, die für das soziale Verhalten und den fairen, respektvollen Um­gang miteinander unerlässlich sind.

Alle auf SÜDPACK zutreffenden kommunalen, Landes­- und Bundesgesetze, Verordnungen, Richtlinien etc. sind in einem Rechtskataster erfasst und die auf SÜDPACK zutreffenden Pflichten werden auf deren Einhaltung geprüft. Das Rechtskataster wird mindestens jährlich auf Aktualität geprüft. Hierbei werden lokale, aber auch überregionale Gesetze sowie nationale Bräuche, Traditionen und sonstige gesellschaftliche Normen beachtet. Kein Mitarbeitender des Unternehmens darf sich wissentlich an der Entwicklung von Substanzen oder Systemen beteiligen, von denen angenommen werden muss, dass sie dem Exportkontrollrecht unterliegen und ohne Genehmigung der zuständigen Behörden in Drittländer transportiert werden. Ebenso darf kein Mitarbeitender Handlungen begehen, die gegen in- oder ausländische Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verstoßen.

Miteinander

Jeder Mitarbeitende trägt die individuelle Verantwortung für die Reputation von SÜDPACK. Das Ansehen von SÜDPACK wird wesentlich durch das Auftreten und die Handlungen der Mitarbeitenden bestimmt, unabhängig von der jeweiligen Position.

Handeln und Entscheidungen müssen den relevanten Gesetzen und Normen sowie den Werten und Standards von SÜDPACK entsprechen und sollen in jedem Fall angemessen und frei von persönlichen Interessenkonflikten sein. SÜDPACK erwartet einen freundlichen, sachbetonten und fairen Umgang mit anderen Mitarbeitenden sowie Dritten in gegenseitigem Respekt. Niemand darf wegen seiner Rasse, seiner Hautfarbe, seiner Nationalität, seiner Abstammung, seines Glaubens, seines Geschlechts, seines Alters, seiner körperlichen Konstitution oder seines Aussehens benachteiligt, begünstigt, belästigt oder ausgegrenzt werden.

Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Alle Mitarbeitenden von SÜDPACK sind mitverantwortlich für den Schutz von Menschen und Umwelt und dafür, dass die von uns betriebenen Standorte sichere und lebenswerte Orte sind. Menschen und Umwelt zu schützen sowie Ressourcen zu schonen, sind seit langem elementare Unternehmensziele. SÜDPACK verpflichtet sich zu nachhaltigem und gesellschaftlich verantwortlichem Wirtschaften, zum Schaffen von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen sowie zum Streben nach kontinuierlichen Fortschritten in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umwelt. Durch die Zertifizierung der Standorte in Ochsenhausen und Bioggio nach ISO 14001 und OHSAS 18001 werden der Umweltschutz und die Arbeitssicherheit kontinuierlich überwacht und verbessert. Im Februar und März 2021 werden die Standorte auf die ISO 45001 umgestellt. Im April 2021 soll die Zertifizierung nach ISO 14001 und ISO 45001 am Standort in Kłobuck erfolgen.

Geschäftsbeziehungen zu Dritten - Antikorruption

Wir verhalten uns einwandfrei in den Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden, Lieferanten und Dienstleistern, halten die geltenden Gesetze und entsprechenden Bestimmungen gegen Korruption, Bestechung und Betrug ein und vermeiden selbst den Anschein eines Interessenkonflikts. Wir verhalten uns im Geschäftsverkehr so, dass keine persönlichen Abhängigkeiten oder Verpflichtungen entstehen. Wir dürfen uns bei unseren Geschäftsentscheidungen und unserem Verhalten durch keinerlei Art von Geschenken, lncentives oder sonstige Vorteile beeinflussen lassen. Uns ist bewusst, dass das Gewähren oder die Annahme solcher Vorteile SÜDPACK einem rechtlichen Risiko aussetzen sowie unsere Geschäftsbeziehungen und unsere Reputation schädigen können.

Datenschutz und Informationssicherheit

Die Regelungen umfassen unter anderem den Umgang mit vertraulichen Informationen, Vermögenswerten und Forschungsergebnissen. Um zentrale Geschäftsprozesse mitsamt dort benötigter Informationswerte und IT­-Systeme effektiv zu schützen, wurden global gültige Sicherheitsstandards geschaffen und Informationssicherheit in interne Prozesse integriert. Durch die Etablierung unternehmensweit einheitlicher Vorgaben in Bezug auf den Umgang mit Informationen, IT-Anwendungen und IT-Systemen wird ein effektiver Schutz der Unternehmensdaten und der für den Erfolg und das Fortbestehen des Unternehmens notwendigen Geschäftsprozesse gewährleistet. Dies geschieht im Einklang mit den aktuellen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung.